AGB
der
pro-bit werbeagentur e.K.
volker bialluch
elbestraße 1
D - 26135 oldenburg
tel.: +49 441 23350100
fax: +49 441 23350149
team@pro-bit.de
1. ALLGEMEINES
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der pro-bit Werbeagentur e.K., Herr Volker Bialluch (nachfolgend „pro-bit“) mit ihren Vertragspartnern / Auftraggebern, nachstehend in Kurzform „AG“ genannt, insbesondere für Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet der Werbung. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von pro-bit entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen.
1.2 Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem AG, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit soweit sie von der pro-bit schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn die Geschäfts- und / oder Lieferungsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, GEGENSTAND, PARTEIEN
2.1 Die Angebote der pro-bit sind freibleibend und unverbindlich. Die pro-bit ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Antrag des AG auf Vertragsabschluss anzunehmen. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung durch die pro-bit oder deren erste Erfüllungshandlung zustande. Soweit die pro-bit dem AG ein individuelles und damit verbindliches Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag mit der Annahmeerklärung des AG zustande.
2.2 Der Vertragsinhalt richtet sich nach den allgemeinen Leistungsbeschreibungen der pro-bit für das vereinbarte Produkt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, eventuell ergänzt um individuelle Leistungsvereinbarungen. Die pro-bit ist berechtigt, Art und Umfang der Leistungen während der Vertragslaufzeit zu ändern, soweit dem AG daraus kein Nachteil entsteht. Bei Vereinbarung von Vorkasse entsteht die Leistungspflicht der pro-bit erst mit Eingang der Zahlung des AG.
2.3 Vorschläge des AGs oder sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2.4 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe der pro-bit, wenn dies ausdrücklich (schriftlich) vereinbart ist.
2.5 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die pro-bit, das vom AG beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des AG gegen pro-bit resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den AG wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und / oder nicht eintreten.
3. ABWICKLUNG VON AUFTRÄGEN, AUFTRAGSERTEILUNG AN DRITTE
3.1 Die pro-bit ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglicher Pflichten zu betrauen. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den AG auf einen Dritten bedarf der vorhergehenden schriftlichen Zustimmung durch die pro-bit. Das gilt auch bei Veräußerung des Unternehmens oder der vertragsgegenständlichen Website des AG.
3.2 Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung die pro-bit vertragsgemäß mitgewirkt hat, erfolgen im Namen sowie auf Rechnung des AGs. Es steht der pro-bit frei die Aufträge an Dritte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zur erteilen. In diesen Fällen werden die Kosten dem AG weiterberechnet.
3.3 Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet die pro-bit nicht. Die pro-bit verpflichtet sich allerdings, dem AG im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten.
4. PREISE, ZAHLUNGEN
4.1 Alle Preise verstehen sich in EURO zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer der Bundesrepublik Deutschland.
4.2 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, wird auf der Grundlage der Stundensätze der
pro-bit nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind nicht verbindlich. Die Honoraransprüche der pro-bit entstehen auch dann, wenn die jeweiligen Leistungen zuvor nicht durch einen KVA oder einem Angebot von der pro-bit veranschlagt worden sind. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ist nicht ausreichend).
4.3 Rechnungen sind sofort nach Erhalt zahlbar. Skonto und andere Abzüge werden nicht gewährt.
4.4 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins zu vergüten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wir dadurch nicht ausgeschlossen. Der AG ist berechtigt nachzuweisen, dass der pro-bit kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ist der AG mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist die pro-bit berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages einzustellen.
4.5 Die pro-bit ist berechtigt, dem AG Abschlagszahlungen über bereits erteilte Teilleistungen in Rechnung zu stellen, ohne dass diese Teilleistungen in einer für den AG nutzbaren Form vorliegen müssen.
4.6 Die Aufstellungen in den Rechnungen, insbesondere die Stundenaufstellungen, gelten als vom AG genehmigt, sofern die Rechnung nicht innerhalb von zwei Wochen beanstandet wird.
4.7 Wird die pro-bit mit einer Präsentation beauftragt, so erkennt der AG damit an, dass die Ausarbeitung der Konzeption angemessen zu honorieren ist. Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so gilt der aktuelle Stundensatz der pro-bit (bzw. die branchenübliche Honorarforderung); dies gilt auch bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder bei erfolgten Beratungen. Kommt eine von der pro-bit ausgearbeitete und vom Kunden genehmigte Konzeption aus Gründen, die die pro-bit nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch der pro-bit davon unberührt.
4.8 Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags ist die pro-bit berechtigt, angemessene Zahlungen für die bisher erbrachten Leistungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen der erbrachten Leistung und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert.
4.9 Kommt der AG seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist nach, ist die pro-bit berechtigt, Vorschüsse auf ihre Vergütung in Rechnung zu stellen.
4.10 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die pro-bit die Gegenforderung anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Forderungen des AG aus früheren oder anderen Geschäften mit der pro-bit.
5. LIEFERUNG
5.1 Sofern nicht anders vereinbart ist, gelten die von der pro-bit genannten Lieferzeiten nur annähernd. Sie werden von der pro-bit nach Möglichkeit eingehalten. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor alle vom AG zu schaffenden Leistungsvoraussetzungen vorliegen, insbesondere nicht bevor der AG etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen und / oder Pflichtheften) ordnungsgemäß erfüllt hat sowie vor Eingang einer Zahlung, welche vereinbarungsgemäß vor der Auslieferung fällig ist.
5.2 Die Lieferverpflichtungen der pro-bit sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von der pro-bit gegenüber dem AG mitgeteilt wurde, dass diese zur Versendung bereit stehen.
6. DATEN
6.1 Der AG ist verpflichtet, der pro-bit alle zur Erbringung ihrer Leistungen erforderlichen Informationen, Daten und Zugangsberechtigungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Er versichert, dass die überlassenen Informationen und Daten richtig und vollständig sind. Der pro-bit obliegt keine Pflicht zur Prüfung der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Freiheit von Rechten Dritter. Der AG stellt die pro-bit frei von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung, aus einer Verletzung von Rechten Dritter durch die überlassenen Informationen und Daten und die sonstigen Inhalte der Website des AG, auf die sich die Leistungen der pro-bit beziehen. Das gilt auch für sonstige inhaltsbezogene Rechtsverstöße z.B. durch jugendgefährdende oder volksverhetzende Inhalte. Für sämtliche Inhalte ist allein der AG verantwortlich. Die Freistellung erfasst ferner auch solche Suchbegriffe, Keywords und inhaltlichen Optimierungen, die der AG auf Vorschlag von der pro-bit ausgewählt hat, sofern die Rechtswidrigkeit für die pro-bit nicht offensichtlich war. Die pro-bit ist zur Löschung und Sperrung angegriffener Inhalte berechtigt, wird dem AG aber zuvor angemessen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der AG ist seinerseits verpflichtet, die pro-bit unverzüglich zu unterrichten, wenn ihm eine Rechtsverletzung bekannt (gegeben) wird. Werden Daten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, verschieben sich die von der pro-bit genannten Zeitpunkte oder Zeiträume der Leistungserbringung angemessen.
7. DATENSCHUTZ
7.1 Im Rahmen des Vertrages werden personenbezogene Daten des AG gespeichert, verarbeitet und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind und für Daten die zum Anlegen von Unternehmensprofilen in Branchenverzeichnissen und Branchendiensten notwendig sind, wobei diese anschließend öffentlich werden können.
8. IMPRESSUM UND REFERENZOBJEKTE
8.1 Die pro-bit kann grundsätzlich auf den Vertragserzeugnissen des AGs in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen.
Der AG kann dem nur schriftlich widersprechen, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.
8.2 Der AG stimmt zu, dass sämtliche Arbeiten der pro-bit im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit (ganz oder in Teilen) als Referenzobjekte verwendet werden dürfen.
9. KÜNDIGUNG
9.1 Die pro-bit ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages insbesondere berechtigt, wenn der AG
a) mit seinen Zahlungs- oder Mitwirkungspflichten in Verzug gerät und trotz Mahnung nicht zahlt oder in erforderlicher Weise an der Vertragsdurchführung mitwirkt;
b) in Insolvenz gerät, insbesondere seine Zahlungen einstellt oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt, oder sonst ein Vermögensverfall ersichtlich wird;
c) die mehrfache Rückbuchung von Lastschriften zu vertreten hat;
d) der pro-bit zur Erfüllung des Vertrages unrichtige oder rechtswidrige Daten zur Verfügung stellt, insbesondere wenn die pro-bit durch Dritte wegen der vom AG zu verantwortenden Inhalte in Anspruch genommen wird;
e) in sonstiger Form seine vertraglichen Pflichten nicht nur unerheblich verletzt.
9.2 Im Fall einer Kündigung des Vertrages durch die pro-bit aus einem vom AG zu vertretenden Grund, hat der AG der pro-bit die Vergütung zu zahlen, die bei Erfüllung des Vertrages bis zur nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit des AG angefallen wäre. Dasselbe gilt für den Fall, dass der AG außerhalb vereinbarter Kündigungsfristen oder vor vollständiger Erfüllung des Vertrages durch die pro-bit kündigt, ohne dass ein von der pro-bit zu vertretender Grund vorliegt. Der AG ist in diesem Fall berechtigt nachzuweisen, dass der pro-bit kein oder ein geringerer Schaden oder Ausfall entstanden ist. Bei Beendigung des Vertrages ist die pro-bit berechtigt, alle von ihr verwalteten Daten des AG zu löschen. Die Datensicherungspflicht obliegt allein dem AG. Hat die pro-bit für den AG eine Domain oder sonstige Accounts angemeldet, ist die pro-bit bei Beendigung des Vertrages zu deren Löschung berechtigt.
10. NUTZUNGSRECHTE
10.1 Für von der pro-bit im Auftrag des AG‘s erbrachte Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich pro-bit alle Rechte vor. Der AG bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem AG oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Fall erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des AG‘s bzw. des Dritten über.
10a. VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN
10.1 Der AG ist verpflichtet, etwaig bestehende Ansprüche von Verwertungsgesellschaften zu erfüllen. Werden diese Ansprüche von der pro-bit erfüllt, hat der AG die verauslagten Zahlungen zu ersetzen. Die pro-bit ist nicht verpflichtet den AG darüber zu informieren, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom AG nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden.
11. MÄNGELHAFTUNG
11.1 Nach dem heutigen Stand der Technik ist es nicht möglich, internetgestützte Dienste anzubieten, die stets und in allen Anwendungsfällen fehlerfrei arbeiten oder zur Verfügung stehen. Die Platzierung in Suchmaschinen liegt ferner einzig im Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenbetreibers. Die pro-bit übernimmt deshalb keine Gewähr für die Veröffentlichung einer Webseite durch einen bestimmten Suchdienstanbieter oder das Erreichen einer bestimmten Positionierung in den Suchergebnissen. Maßgeblich für die Erfüllung des Vertrages ist ausschließlich die vereinbarte Leistungsbeschreibung im Umfang des technisch und rechtlich allgemein Machbaren.
11.2 Die Mängelhaftungsfrist für von der pro-bit erbrachte Leistungen beträgt sechs Monate, sofern keine zwingende längere Frist gilt. Mängelrügen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen und sind vom AG stets zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen oder mit Screenshots. Nimmt die pro-bit auf Anforderungen des AG die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler im Verantwortungsbereich von der pro-bit vorliegen, kann die pro-bit den Aufwand in Rechnung stellen.
Der AG hat der pro-bit zunächst Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels zu geben und sie bei der Mangelbeseitigung nach allen Kräften zu unterstützen. Insbesondere hat er vor einer Mangelbeseitigung Programme, Daten und Datenträger angemessen zu sichern. Die pro-bit haftet nur insoweit für Daten- und Programmverluste, als der AG sichergestellt hat, dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form gesicherten Beständen mit angemessenem Aufwand reproduzierbar sind. Von der Mängelhaftung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler und Mängel, die durch äußere Einflüsse (einschließlich unbefugter Zugriffe über das Internet), Bedienungsfehler, Komponenten bzw. Produkte Dritter, Trojaner, Computerwürmer, Computerviren – welcher Art auch immer – oder nicht von der pro-bit durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen.
11.3 Von der pro-bit gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der AG unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des AGs.
11.4 Nur unerhebliche Abweichungen von der geschuldeten Beschaffenheit, insbesondere handelsübliche Mengen- und Qualitätstoleranzen, stellen keinen Sachmangel dar. Die pro-bit übernimmt keine Haftung dafür, dass die Werbemaßnahme die vom AG gewünschte Wirkung auf das Zielpublikum entfaltet.
12. HAFTUNGSBEGRENZUNG
12.1 Die Haftung der pro-bit sowie ihrer gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen für Schäden im Zusammenhang mit ihren Leistungen – gleich aus welchen Rechtsgründen – besteht nur insoweit unbeschränkt, als die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung aufgrund von Garantien und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt ebenfalls unberührt. Verletzt die pro-bit fahrlässig eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AG vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
12.2 Dem AG ist bekannt, dass auf dem öffentlich zugänglichen Webserver gespeicherte Daten trotz geeigneter Schutz- und Datensicherungsvorrichtungen auf dem System oder bei der Datenübertragung beschädigt, ausspioniert oder unwiederbringlich verloren gehen können. Neben der ggf. vertraglich vereinbarten Datensicherung seitens der pro-bit, legt der AG daher in jedem Falle zusätzliche Sicherungskopien seiner statischen und dynamischen Daten an. Die pro-bit haftet in keiner Weise für Datenverluste auf Datenträgern bzw. bei der Datenübertragung oder die Folgen von Softwarefehlern in kostenlos bereitgestellter OpenSource-Software.
12.3 Dem AG ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierungs- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen, der leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. Die pro-bit ist, soweit möglich, bemüht, kann dies aber nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem von Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird.
12.4 Bei gegebenenfalls durch den AG zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der AG hat die pro-bit von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
12.5 Notwendigkeit der rechtlichen Prüfung. Wir weisen darauf hin, dass die von uns vorgeschlagenen Gestaltungen von uns nicht auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften überprüft wurden. Namen, Logos oder Slogans können durch nationale oder internationale Markenrechte geschützt sein. Werbeaussagen können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine rechtliche Prüfung durch uns hat nicht stattgefunden und muss durch den AG erfolgen
13. GEHEIMHALTUNG
13.1 Der AG verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung durch die pro-bit bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Vertragskonditionen oder weitere Informationen geheim zu halten, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen sowie über die Optimierungsstrategien von der pro-bit. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus. Informationen und Inhalte erstellter Angebote der pro-bit sind vertraulich und dürfen weder ganz, noch teilweise ohne vorherige schriftliche Genehmigung der pro-bit vervielfältigt und/oder veröffentlicht, in einem Informationssystem gespeichert oder an Dritte weitergegeben werden.
14. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
14.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz der pro-bit, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
14.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
15. SONSTIGES
15.1 Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Außerdem verpflichten sich die Parteien die richtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen.
15.2 Die Übertragung von Rechten und Pflichten ist dem AG nur mit schriftlicher Zustimmung der pro-bit gestattet.
Hinweis nach § 36 VSBG:
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
Oldenburg im Mai 2018
BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER PRO-BIT WERBEAGENTUR E.K., VOLKER BIALLUCH
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FÜR WEBDESIGN
Diese Geschäftsbedingungen für Webdesign sind neben und ergänzend zu den AGB Bestandteil aller Verträge über die Erstellung und Pflege von Websites, die Sie mit pro-bit werbeagentur e.K., volker bialluch eingehen.
1. ERSTELLUNG WEBSITES
1.1 Gegenstand des Vertrages sind die Entwicklung eines Konzeptes und die darauf basierende Erstellung einer Website unter Verwendung eines von uns vorgegebenen Musters oder in individueller Form, jeweils entsprechend dem im Auftrag vereinbarten Umfang und mit den vereinbarten Funktionalitäten. Wird im Verlauf der Vertragsdurchführung ein Pflichtenheft und/oder ein schriftliches Konzept erstellt, wird dieses zur Grundlage unserer Leistungspflicht. Zur Berücksichtigung späterer Änderungswünsche des AG ist die pro-bit nur verpflichtet, soweit eine Einigung zur Vergütung eines sich daraus ergebenden Mehraufwandes erzielt wird. Die pro-bit optimiert die Website für die jeweils aktuellsten Browser und Endgeräte. Nach Abnahme der Endversion der Website durch den AG wird ihm die Website auf einem vom AG benannten Server zugänglich gemacht. Für die Speicherung der Website auf einem geeigneten Server (Hosting), die Beschaffung der Domain sowie die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Providing) ist der AG verantwortlich, soweit er die pro-bit nicht ausdrücklich mit diesen Aufgaben beauftrag.
2. PFLEGE VON WEBSITES
2.1 Spätere vom AG gewünschte Änderungen der Website werden auf der Basis von Tätigkeitsnachweisen nach Zeitaufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wird. Das gilt nicht, soweit die pro-bit im Rahmen der Pflege auch etwa aufgetretene und vom AG mitgeteilte Mängel der Website beseitigt.
3. DOMAIN
3.1 Wird die pro-bit beauftragt, für den AG eine Domain zu beantragen oder die Umschreibung seiner bestehenden Domain zu veranlassen, wird die pro-bit nur als Vermittler tätig. Der Auftrag beinhaltet zugleich die Vollmacht, im Namen und auf Rechnung des AG die vereinbarten Maßnahmen in die Wege zu leiten. Bei Bedarf wird der pro-bit eine schriftliche Vollmacht ausgestellt. Der AG wird oder bleibt selbst Domaininhaber und ist zur Einhaltung aller domainrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Die Richtlinien und Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle (z.B. DENIC) werden Bestandteil unseres Vertrages und sind zu beachten. Sie können im Internet abgerufen werden. Der AG ist verpflichtet, der pro-bit zur Registrierung neben den eigenen vollständigen und richtigen Daten auch einen administrativen Ansprechpartner (Admin-C) und einen technischen Ansprechpartner mit ladungsfähiger Postanschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer zu benennen. Die pro-bit ist ferner nicht verpflichtet, die vom AG gewünschte Domain rechtlich zu prüfen. Die Verantwortung hierfür sowie für die Verfügbarkeit der Domain liegt allein beim AG. Erteilt die pro-bit Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain, so gilt diese stets nur für den Moment der Abfrage und kann bei Antragstellung bereits überholt sein.
3.2 Eine Abrechnungsperiode beträgt für Standarddomains zwölf Monate, es sei denn es ergibt sich gesonderten Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen im Einzelnen ein anderes.
3.3 Eine jeweils folgende Abrechnungsperiode tritt verbindlich in Kraft, wenn nicht der Vertrag ordentlich mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ende einer Abrechnungsperiode in Textform gekündigt worden ist. Etwas anderes gilt nur, wenn und soweit sich ein anderes aus ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen ergibt.
3.4 Die Entgelte für Dienstleistungen werden erstmals am Beginn der ersten Abrechnungsperiode fällig. Im Falle der erstmaligen Vermittlung eines Domainvergabeantrages wird das entsprechende Entgelt jedoch frühestens mit tatsächlicher Vergabe durch die zuständige Stelle fällig.
3.5 Die Fälligkeit der Entgelte für eine in Kraft getretene Folgeperiode von zwölf Monaten tritt einen Monat vor Ablauf der aktuell laufenden Periode ein, es sei denn das Vertragsverhältnis ist bis zu diesem Zeitpunkt bereits unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Ende einer Abrechnungsperiode gekündigt worden (vgl. 3.3).
3.6 Domaineinrichtungs- und pflegeentgelte können nicht, auch nicht anteilig, erstattet oder verteilt berechnet werden.
3.7 Verträge über Dienstleistungen - insbesondere auch solche, die sich auf die Verschaffung und Pflege von Domains beziehen - werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn es ergibt sich aus gesonderten vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen im Einzelnen ein anderes.
3.8 Der Vertrag ist vom AG auch ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit und ohne das Einhalten von Kündigungsfristen kündbar, etwa um einen gehosteten Domain-Namen auf einen anderen Inhaber und/oder einen anderen Provider zu übertragen. Im Falle einer solchen ordentlichen aber fristlosen Kündigung bleibt jedoch der Entgeltanspruch für Registrierung, Verschaffung und Pflege für die vereinbarte Abrechnungslaufzeit in vollem Umfange bestehen. Eine Rückerstattung bereits entrichteter Entgelte findet nicht - auch nicht anteilig - statt. Eine Rückvergütung bereits entrichteter Entgelte für eine gem. Nr. 3.5 bereits in Kraft getretenen Folgeperiode findet nicht - auch nicht anteilig - statt. Darüber hinaus bleibt der AG für die zum Kündigungszeitpunkt bereits fällig gewordenen oder noch fällig werdenden Entgelte weiter vollumfänglich leistungspflichtig. Hiermit wird auch insbesondere der außerordentliche Abwicklungsaufwand für eine solche Kündigung abgegolten, welcher aus üblichen Vorleistungspflicht von pro-bit gegenüber den Vergabestellen sowie übrigen Dienstleistern entsteht.
4. HOSTING
4.1 Der Server des Host-Providers des AG muss über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen, die Website zu hosten. Die Feststellung der Eignung des Servers ist Gegenstand des Auftrags und obliegt der pro-bit. Die Entscheidung der pro-bit ist für den AG verbindlich. Der Auftrag beinhaltet zugleich die Bevollmächtigung der pro-bit, im Namen und auf Rechnung des AG alle notwendigen und mit dem AG abgestimmten Schritte zur Erfüllung der technischen Voraussetzungen vorzunehmen. Dadurch entstehende Vergütungsansprüche Dritter sind vom AG gesondert zu tragen und nicht im vereinbarten Preis enthalten. Bei Bedarf wird der pro-bit eine schriftliche Vollmacht ausgestellt. Ist das Hosten der Website beim bisherigen Provider auch mit angepassten Einstellungen oder einem Vertragsupgrade nicht möglich, ist der AG verpflichtet, zu einem passenden Provider zu wechseln. Die Bevollmächtigung der pro-bit erstreckt sich in diesem Fall automatisch auf die Vereinbarungen mit dem neuen, mit dem AG abgestimmten Provider sowie die Maßnahmen gemäß Ziffer 3.
4.2 Erfolgt das Hosting der Website durch die pro-bit bei einem externen Provider, ist die pro-bit in der Auswahl des Providers und des Servers frei, auch hinsichtlich des Standortes des Servers. Die Erreichbarkeit der Server kann wegen technischer oder sonstiger Probleme, wegen Wartungsmaßnahmen oder zur Sicherheit des Netzbetriebes eingeschränkt sein, ohne dass sich hieraus für den AG Ansprüche ergeben. Eine Erreichbarkeit von 97 % während der Vertragslaufzeit ist in jedem Fall vertragsgemäß.
4.3 Die pro-bit wird die Zugangsdaten zur Website unter Berücksichtigung üblicher Sicherheitsstandards auswählen und vor dem Zugriff Dritter schützen. Sie ist verpflichtet, ihr zur Verfügung stehende Zugriffsmöglichkeiten vor dem Missbrauch durch Dritte zu schützen. Bei Missbrauchsverdacht wird der AG unverzüglich informiert und die Zugangsdaten werden geändert. Der Datenschutz im Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden. Im Einflussbereich der pro-bit werden jedoch die in der Europäischen Union geltenden Datenschutzbestimmungen eingehalten. Das gilt auch für die von der pro-bit eingeschalteten Provider und die genutzten Server.
5. ABNAHME, MÄNGELHAFTUNG
5.1 Der AG ist verpflichtet, die von der pro-bit präsentierte Endversion der Website abzunehmen, sofern diese im Wesentlichen funktionsfähig ist. Die Abnahme ist in Textform zu erklären. Sie gilt als erfolgt, soweit der AG sie nicht binnen eines Monats nach Aufforderung zur Abnahme durch die pro-bit in Textform ausdrücklich und unter Nennung der evtl. beanstandeten Mängel verweigert. Die Mängelhaftungsfrist beginnt mit der Abnahme und beträgt ein Jahr. Die pro-bit ist nicht zur Beseitigung von Mängeln verpflichtet, die bereits bei Abnahme erkennbar waren oder erst nach Ablauf der Mängelhaftungsfrist gerügt werden.
6. ABNAHMEVERZUG
6.1 Wenn der AG nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens 4 (vier) Wochen die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann die pro-bit vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung fordern.
6.2 Bei Abnahmeverzug von mehr als zwei Wochen ist die pro-bit berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung verlangen. Dem AG bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der pro-bit der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
7. FÄLLIGKEITEN
7.1 Die pro-bit ist berechtigt, für ihre Leistungen angemessene Abschläge in Rechnung zu stellen. Wird nichts anderes vereinbart, sind 50 % der Vergütung unmittelbar nach Auftragserteilung zu zahlen, der Restbetrag nach Abnahme, jeweils nach Eingang einer entsprechenden Rechnung. Die pro-bit ist nicht verpflichtet, mit der Vertragsdurchführung zu beginnen, bevor die Abschlagsrechnung bezahlt ist.
8. INHALTE
8.1 Der AG trägt allein die Verantwortung für die von ihm angelieferten Inhalte und für mögliche Rechtsverstöße durch oder über die Website. Er beachtet die hierfür geltenden umfangreichen Rechtsvorschriften, eventuell auch das Recht anderer Staaten und der Europäischen Union. Der AG stellt die pro-bit von allen gegen sie gerichteten Ansprüchen Dritter aus der vertragsgerechten Verwendung der von ihm gelieferten Inhalte und dem Betrieb der Website frei und trägt die Kosten, die durch ihre Inanspruchnahme als Mitstörer entstehen. Die Freistellung gilt auch zu Gunsten eines von der pro-bit eingeschalteten externen Providers. Auf die Berechtigung zur Löschung und Sperrung angegriffener Inhalte gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich hingewiesen.
8.2 Wird die pro-bit mit der Beschaffung von Inhalten beauftragt, haftet sie nur für die von ihr selbst geschaffenen und gelieferten Inhalte. Inhalte Dritter werden von ihr lediglich vermittelt und gilt als vom AG gelieferter Inhalt. Das betrifft insbesondere Bildmaterial, das in Abstimmung mit dem AG aus Bilderdatenbanken (z. B. iStock oder Fotolia, etc.) erworben wird. Der AG erwirbt in diesem Fall die Nutzungsrechte gegenüber dem Lieferanten und ist für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen verantwortlich. Die Kosten derart zu beschaffender Inhalte trägt der AG gesondert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Beschaffungsauftrag beinhaltet zugleich die Bevollmächtigung der pro-bit zum Erwerb im Namen des AG. Bei Bedarf wird der pro-bit eine schriftliche Vollmacht ausgestellt.
9. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHT
9.1 Der AG erhält mit vollständiger Bezahlung das Eigentum an den Daten und dem Konzept. Das Urheberrecht an der Website und den von der pro-bit gelieferten Inhalten verbleibt bei der pro-bit. Dem AG wird ein einfaches und – außer im Rahmen einer Unternehmensübertragung – nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht eingeräumt. Die Nutzungsrechte bezüglich der Inhalte sind auf die Verwendung im Rahmen der Website beschränkt. Änderungen der Website außerhalb eines integrierten Content Management Systems bedürfen der Zustimmung der pro-bit. Es gelten die nachfolgenden Einschränkungen.
Die Website wird unter Verwendung von Open Source Software (OSS) erstellt, deren Nutzung den Bestimmungen der GNU General Public Licence (GPL) Version 2 unterliegt. Der vollständige Text ist unter www.gnu.org/licenses/gpl.txt abzurufen. Der AG erhält auf Verlangen eine CD mit den Entwicklungsdaten und einer Bezeichnung der der GPL unterliegenden Bereiche der Website sowie den diesbezüglichen Quellcode. Die Einhaltung der GDL bei der Nutzung der Website obliegt dem AG. Auf den darin enthaltenen Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen. Im Rahmen der GDL ist der AG in der Nutzung der in der Website enthaltenen OSS einschließlich Änderungen der OSS frei. Die Vergütung der pro-bit enthält keine Vergütung für die OSS, sondern nur für die darüber hinausgehenden Leistungen der pro-bit.
9.2 Die pro-bit ist nicht berechtigt, die Website als Gesamtheit Dritten zur Verfügung zu stellen. In der weiteren Verwertung der darin enthaltenen Software und ihres Know-Hows ist die pro-bit dagegen frei. Sie ist ferner berechtigt, den AG als Referenzkunden zu benennen und hat Anspruch auf Nennung als Urheber der Website. Sie kann einen entsprechenden Vermerk auf der Website anbringen, den der AG nur mit ihrer Zustimmung ändern oder entfernen darf.
Oldenburg im Mai 2018
NUTZUNGSVEREINBARUNG FÜR EQUI.AUCTION
Cloud / SaaS - Version
1. Geltungsbereich
pro-bit werbeagentur e.K. Volker Bialluch (im Folgenden kurz pro-bit) bietet Unternehmen gegen Zahlung von Nutzungsentgelten die Möglichkeit, die unter equi.auction bereitgestellte Software für Online Auktionen zu nutzen.
Die vorliegenden besonderen Nutzungsbedingungen regeln die vertragliche Nutzung dieser Software in der Form des SaaS (Software as a Service). Sie gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Nutzer kann sie jederzeit unter agb.pro-bit.de aufrufen, einsehen, speichern oder ausdrucken.
2. Bereitstellung
pro-bit stellt die Software in der jeweils aktuellen Version auf einem Server zum Zugriff durch den Kunden durch das World Wide Web bereit.
Leistungsumfang und Beschaffenheit der Software folgen aus der Leistungsbeschreibung im zugrunde liegenden Angebot oder Vertrag. pro-bit kann ohne Mitteilung an den Kunden jederzeit Änderungen der Software oder Updates vornehmen, solange es nicht zu einer wesentlichen Verringerung des Leistungsumfanges kommt.
Sollte der Zugang zu Testzwecken und unentgeltlich zur Verfügung gestellt sein, so kann pro-bit ihn jederzeit ohne Vorankündigung zurücknehmen.
Bereitgestellte Zugangsdaten sind unverzüglich in nur dem Nutzer bekannte Daten zu ändern. Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Anmeldung abgefragten Daten des vorgesehenen Nutzers des Zugangs richtig und vollständig anzugeben.
Übergabepunkt für Software und Anwendungsdaten nach Nr. 4. ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem pro-bit die Software betreibt.
3. Zulässige Nutzung
Der Kunde erhält an der Software mit vollständiger Bezahlung des fälligen vertraglich vereinbarten Nutzungsentgelts das einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrecht an der Software.
Die Software dient der Vermarktung von Tieren (z. B. Pferden, Fohlen, etc.) sowie TG-Samen, Embryonen und weiteren auf Equiden bezogenen Produkten per Online Auktion. Im Zweifelsfall ist diese Art des Geschäftsprozesses der einzige zulässige Nutzungszweck der Software.
Jeder Zugang darf nur und ausschließlich von einer benannten natürlichen Person genutzt werden (Named-User-Prinzip). Der Kunde verpflichtet sich und haftet dafür, dass der Empfänger der Zugangsdaten eines Zugangs diese ausschließlich selbst nutzt.
Eine Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die Software nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen.
Ein zu Testzwecken bereitgestellter Zugang darf nicht für eigene oder fremde gewerbliche Zwecke genutzt werden.
Der Kunde darf die Software nicht ändern. Er ist insbesondere nicht berechtigt, ihre Funktionsweise im Wege des sog. „Reverse Engineering“ zu untersuchen, zu dekompilieren, in ihre Bestandteile zu zerlegen und/oder als Grundlage für die Erstellung eigener Softwareprogramme zu verwenden.
Der Kunde darf keine Angriffe oder Lasttests mit der Software vornehmen, die billigend in Kauf nehmen, dass die Software in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird.
Der Kunde haftet dafür, dass die Software nicht zu gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere erstellt und/oder auf dem Server oder lokal gespeichert werden.
Zu Testzwecken zur Verfügung gestellte Software unterliegt derselben zulässigen Nutzung, mit der Ausnahme, dass die Nutzung keinen gewerblichen Zweck des Kunden erfüllen darf.
4. Anwendungsdaten
Alle Daten, die während der Laufzeit des Vertrages durch die erlaubte Nutzung der bereitgestellten Software entstehen, sind Anwendungsdaten. Alle Rechte an diesen stehen ausschließlich dem Kunden zu. Die Anwendungsdaten des Kunden stehen nach Vertragsende für ein Jahr bereit, nach Ablauf von einem Jahr nach Vertragsbeendigung werden sie gelöscht.
Anwendungsdaten, welche im Zuge einer Testversion entstehen, werden nach Beendigung des Testzuganges gelöscht. Es besteht insofern kein Herausgaberecht.
pro-bit sichert die Anwendungsdaten auf dem Server täglich.
5. Technische Voraussetzungen des Zugangs
Die Voraussetzungen richten sich nach den jeweiligen Systemvoraussetzungen.
Für die Bereitstellung und notwendige Konfiguration (z. B. PopUps zulassen) der erforderlichen Hard- und Software (z. B. eines internetfähigen Rechners mit Internetverbindung und zulässigem aktuellen Browser) auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum, in dem pro-bit die Software betreibt, bis zum Übergabepunkt trägt der Kunde die alleinige Verantwortung.
6. Intellectual Property
Rechte, die in den geltenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich dem Kunden von pro-bit eingeräumt werden, stehen diesem nicht zu.
Diese Lizenzvereinbarung räumt keinerlei Eigentumsrechte/Intellectual Property- Rechte oder vergleichbare Rechte an der Software ein. Sämtliche Intellectual Property- Rechte verbleiben auch mit dem Lizenzerwerb gemäß dieser Lizenzvereinbarung bei pro-bit.
Der Kunde ist darüber hinaus insbesondere nicht berechtigt, die Software ohne schriftliche Erlaubnis von pro-bit über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu Dritten zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
7. Rechtsfolgen von Verstößen und Haftung
Verletzt ein Nutzer mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang die vorliegenden Bestimmungen, so kann pro-bit den Zugriff aller Nutzer des Kunden mit vorheriger Ankündigung in Textform unverzüglich sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Sofern die Sperrung zur Abwehr von Gefahren behördlich angeordnet wurde oder der Abwehr von Gefahren für pro-bit und Ihre Kunden erfolgt, erfolgt die Benachrichtigung erst nach der Sperrung.
Verletzt ein Nutzer mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang seine Pflichten aus Nr. 3, so kann pro-bit die dadurch betroffenen Anwendungsdaten mit vorheriger Ankündigung in Textform unverzüglich löschen, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Sofern die Sperrung zur Abwehr von Gefahren behördlich angeordnet wurde oder der Abwehr von Gefahren für pro-bit und Ihre Kunden erfolgt, erfolgt die Benachrichtigung erst nach der Sperrung.
Verstößt ein Nutzer mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang gegen die zulässige Nutzung nach Nr. 3, und stellt den Verstoß nicht binnen zehn Arbeitstagen nach schriftlicher Abmahnung durch pro-bit ab, so kann pro-bit außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Ermöglicht ein Nutzer schuldhaft die Nutzung des Zugangs einer weiteren Person oder nimmt sie billigend in Kauf, so wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,- Euro für jeden nicht berechtigten Nutzer sofort fällig.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes pro-bit von Ansprüchen Dritter frei.
Verletzt ein Nutzer des Kunden mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang Rechte Dritter, so stellt der Kunde pro-bit insofern auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
Die Haftungsgrenzen aus den AGB von pro-bit bleiben von den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unberührt.
8. Verfügbarkeit
pro-bit schuldet die Verfügbarkeit der Software und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt.
Die Verfügbarkeit beträgt 99% im Jahresmittel, bezogen auf vierundzwanzig Stunden täglich und sieben Tage die Woche. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Pflege, insbesondere geplante Nichtverfügbarkeit, sowie Zeiten, in denen die Software aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von pro-bit liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), nicht zu erreichen ist.
pro-bit beseitigt innerhalb angemessener Frist die vom Kunden gemeldeten Mängel der Software.
9. Pflichten des Kunden
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Nutzung der Software ausschließlich im Rahmen der zulässigen Nutzung nach Nr. 3 erfolgt und schützt diese zulässige Nutzung durch geeignete und erforderliche Maßnahmen. Dies betrifft insbesondere die Nutzung jedes Zugangs nur durch eine Person (Named User). Der Kunde wird pro-bit unverzüglich unterrichten, wenn er den Verdacht hat, dass der Zugang von nicht berechtigten Personen genutzt werden kann.
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die berechtigten Nutzer auf die Bestimmungen dieser Vereinbarung verpflichtet werden.
Der Kunde meldet Nutzungsbeeinträchtigungen der Software, von denen er der Ansicht ist, dass sie durch pro-bit zu beheben seien, grundsätzlich in Textform per Ticket (team@pro-bit.de) an pro-bit. In der Meldung beschreibt der Kunde möglichst konkret die bestehende Nutzungsbeeinträchtigung, insbesondere Bedingungen, unter denen sie auftritt, Symptome und Auswirkungen. Bestenfalls verbindet der Kunde diese mit aussagekräftigen Screenshots.
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle Rechte Dritter beim Umgang mit der Software und enthaltenen oder entstehenden Daten beachtet werden. Das umfasst auch, dass der Datenschutz bei der Nutzung der Software die notwendige Beachtung findet und alle ggf. erforderlichen Einwilligungen für die Datenverarbeitung eingeholt werden.
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass in angemessenen Abständen eigene Sicherungen (Backups) von seinen Anwendungsdaten erfolgen.
Die Verpflichtung zu kalendertäglichen Backups durch pro-bit bleibt hiervon unberührt.
10. Nutzungsentgelt
Nutzungsentgelt und Nutzungsumfang sind vertraglich vereinbart bzw. richten sich nach dem Angebot von pro-bit.
Sonstige Leistungen wie Anwenderunterstützung oder Schulungen bedürfen gesonderter vertraglicher Vereinbarung / Angebote.
Alle Vergütungen werden zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet und sind im Voraus zahlbar.
11. Datenschutz und –sicherheit
Sowohl pro-bit als auch der Kunde werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten und/oder Nutzer auf diese Bestimmungen verpflichten bzw. Für diese Verpflichtung Sorge tragen.
Die Leistungen nach diesem Vertrag werden von pro-bit als Auftragsdatenverarbeitung im Auftrag des Kunden erbracht, soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogen sind. Der Kunde ist Auftraggeber und verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. pro-bit ist verpflichtet, personenbezogene Daten, die im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, geheim zu halten und nur gemäß den Weisungen des Kunden zu verarbeiten.
pro-bit wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.
pro-bit schützt die bereitgestellten Dienste und Systeme sowie die vom Kunden oder den Kunden betreffenden im Zugriff von pro-bit gespeicherten Anwendungsdaten und ggf. sonstigen Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung oder anderweitige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe gleich welcher Art. pro-bit ergreift hierzu die geeigneten und üblichen Maßnahmen, die nach den Stand der Technik geboten sind, unter anderem Virenschutz und Schutz gegen Schadsoftware sowie sonstige Sicherungen.
Der Kunde ist berechtigt, sich von der Einhaltung der Datenschutzerfordernisse sowie des sonstigen gesetzes- und vertragskonformen Umgangs von pro-bit mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs der Software nach diesem Vertrag zu überzeugen. Über den Zeitpunkt sowie die Art der Prüfung verständigen sich die Parteien rechtzeitig.
Weitere allgemeine Geheimhaltungsbestimmungen finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von pro-bit, die insofern diesen besonderen Nutzungsbestimmungen vorrangig sind.
Stand November 2021
WIDERRUFSBELEHRUNG
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der
pro-bit werbeagentur e.K.
Volker Bialluch
Elbestraße 1
26135 Oldenburg
Telefon: +49 441 23350100
E-Mail: team@pro-bit.de
per Post, telefonisch oder per E-Mail mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An die pro-bit werbeagentur e.K. Volker Bialluch, Elbestraße 1, 26135 Oldenburg, Telefon: +49 441 23350100, E-Mail: team@pro-bit.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
____________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.